Nutzen
Absolventinnen und Absolventen dieses berufsbegleitenden Fortbildungslehrgangs sollen auf der Grundlage vertiefter Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflicher Erfahrungen in der Lage sein, Aufgaben gehobener Funktionen in der allgemeinen Verwaltung/Kommunalverwaltung selbstständig und weitgehend eigenverantwortlich wahrzunehmen und haben den direkten Zugang zu einem Hochschulstudium in Hessen (Näheres s. unter Downloads unten).
Im Verhältnis zur Beamtenausbildung des gehobenen Dienstes wird sich bei der Konkretisierung dieses Anspruchs weniger an der Bearbeitung wissenschaftlich-theoretischer Problemfelder, sondern an der Funktion eines Sachbearbeiters / einer Sachbearbeiterin bzw. Amtsleiters / Amtsleiterin einer mittleren oder kleinen Verwaltung orientiert.
Die erfolgreichen Absolventen führen die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirt" bzw. "Verwaltungsfachwirtin" und können dann (ohne nochmalige Hochschulzulassungsprüfung) sofort ein Hochschulstudium beginnen. In bestimmten Fällen ist auch ein Universitätsstudium möglich.
Der Lehrgangstyp basiert auf §§ 53, 54 BBiG. Er hat sich zwischenzeitlich im Bildungsgefüge des öffentlichen Dienstes etabliert und erfreut sich großer Akzeptanz. Er ist regelmäßig Ausgangspunkt des beruflichen Aufstiegs mit anschließendem Hochschulstudium und hat sich unter Berücksichtigung des Leistungsprinzips als Auswahlkriterium durchgesetzt.
Zuständige Stelle und Hessischer Verwaltungsschulverband sorgen unter Berücksichtigung der Reformbestrebungen innerhalb des öffentlichen Dienstes in Hessen für eine zeitnahe curriculare Anpassung der Bildungsinhalte, was sicherlich ein Baustein des Erfolges ist.
Der Lehrgang, der weiterhin als Präsenzveranstaltung mit 800 Unterrichtsstunden vorgesehen ist, sieht neue Schwerpunkte, Lernmethoden und die stärkere Eigenverantwortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor, die dem Anspruch einer hochwertigen Erwachsenenfortbildung gerecht werden müssen.
Auswahlkriterien für die Zulassung
Die Zuständige Stelle überprüft bei der Zulassung unverändert nur die formalen persönlichen Voraussetzungen der interessierten Personen - Eignungstests obliegen ggf. den Beschäftigungsbehörden.
Vorausgesetzt werden fundierte Kenntnisse aus einer Erstausbildung in einem Verwaltungsberuf des öffentlichen Dienstes sowie die Anwendung und Vertiefung der erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit in der Berufspraxis. Der Lehrgang baut also auf der Basisqualifikation auf. Durch die bislang gesammelten Erfahrungen und die beschriebenen Erwartungen an die Fortbildungsabsolventinnen und -absolventen wird - sofern nicht bereits praktiziert - den entsendenden Beschäftigungsbehörden daher dringend empfohlen, eigene Auswahlkriterien zu entwickeln und darüber hinaus den interessierten Beschäftigten zu verdeutlichen, in welchem besonderen Maße Eigeninitiative erforderlich ist.
Neue Prüfungsordnung
Die Lehrgangsteilnahme schließt mit einer Fortbildungsprüfung ab. Neben der Anfertigung von sechs schriftlichen Aufsichtsarbeiten ist künftig von jedem Prüfungsabsolventen eine Projektarbeit zu erstellen. Sie ist Grundlage der praktischen Prüfung.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durchTeilnahme an einem verkürzten Ausbildereignungslehrgang im Umfang von weiteren 60 Stunden, die Ausbildereignungsprüfung abzulegen.
Inhalt
Lehrgangsstruktur
Wegen der von der Zuständigen Stelle vorgegebenen Prüfungstermine beginnt der Lehrgang am Verwaltungsseminar zu einem festgelegten Zeitpunkt. Der Unterricht erfolgt berufsbegleitend an einem Tag in der Woche von 8:00 - 15:00 Uhr (8 Stunden). Dies bedeutet, dass der Lehrgang ca. 3 Jahre dauert. Es gilt die allgemeine Ferienregelung.
Lehrplan
Den Lehrplan sowie die Inhalte der einzelnen Themenfelder finden Sie unter Downloads
Der Lehrplan des Hessischen Verwaltungsschulverbandes umfasst 5 Themenfelder mit insgesamt 800 Unterrichtstunden.
Bei der Festlegung dieser Stundenzahl wurde berücksichtigt, dass die Absolventen im Rahmen ihrer Berufsausbildung bereits rd. 1.500 Stunden theoretischen Unterricht hatten und sich im Rahmen ihrer bisherigen Berufstätigkeit Berufserfahrung aneignen konnten.
Neben der Vermittlung von Fachkompetenzen steht die Aneignung von Methodenkenntnissen (Schlüsselqualifikation) im Vordergrund.
Themenfeld
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Thema
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Std.
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Methodenkompetenz* 30 Std. |
Moderation, Präsentation, Visualisierung (*Lehrgangsbeginn)
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30 |
Politik und Wirtschaft inEuropa 100 Std.
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Politik Wirtschaft
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50 50 |
Rechtsgrundlagen des
Verwaltungshandelns 180 Std.
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Verwaltungsrecht Ordnungsrecht Privatrecht
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60 60 60
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Verwaltungsbetriebswirtschaft 200 Std. |
Personalrecht Organisationsmanagement Personalmanagement
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90 60 50 |
Öffentliche Finanzen 150 Std. |
Haushaltsrecht Doppisches Rechnungswesen Kosten- u. Leistungsrechnung
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70 40 40
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Besonderes Verwaltungsrecht 140 Std. |
Kommunalrecht Soziale Sicherung |
60 80 |
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Gesamtstunden: |
Präsenzunterricht (kostepflichtig) |
800 |
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Selbststudium Projektarbeit (kostenfrei) |
320 |
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Selbststudium Themenfelder (kostenfrei) |
480 |
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Pflichtzeiten (UE, prüfungsrelevant) |
1.600 |
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Wahlunterricht: |
Verkürzter AdA-Lehrgang (kostenpflichtig) |
60 |
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Zeitgerechter IKT-Einsatz/Digitale Verwaltung (kostenpflichtig) |
40 |
In jedem Themenbereich ist während des Lehrgangs eine 90-minütige Lehrgangsarbeit unter prüfungsgleichen Bedingungen zu fertigen. Am Ende des Lehrgangs wird eine Bescheinigung über die im Lehrgang gezeigten Leistungen ausgestellt.
Prüfungen
Die Fortbildungsprüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil (6 Aufsichtsarbeiten) und aus einem praktischen Prüfungsteil (Projektarbeit und deren Präsentation).
Schriftlicher Prüfungsteil:
- Politik und Wirtschaft in Europa
- Rechtsgrundlagen des Verwaltungshandelns (Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht)
- Privatrecht, Organisations- und Personalmanagement
- Personalrecht
- Öffentliche Finanzen
- Kommunalrecht, Sozialrecht
Nähere Einzelheiten zur schriftlichen Prüfung s. § 13 PO.
In der praktischen Prüfung sollen die Absolventen nachweisen, dass sie eine Problemstellung oder einen Sachverhalt aus der Praxis selbständig erarbeiten (Projektarbeit) und die Ergebnisse darstellen können. Für die Ausarbeitung der Projektarbeit steht eine Frist von 30 Tagen zur Verfügung.
In der praktischen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss stellt der Prüfungsabsolvent die Inhalte und das Ergebnis der Projektarbeit vor und erläutert diese.
Die Zeitdauer soll zwischen 30 - 40 Minuten liegen.
Nähere Einzelheiten zur praktischen Prüfung siehe § 14 PO.
Hinweis:
Informationen zum Hochschulzugang für Absolventinnen und Absolventen der VFW-Lehrgangs erhalten Sie unter Downloads