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Vorbereitungslehrgang auf die Fortbildungsprüfung Verwaltungsfachwirt/in

Nutzen

Absolventen dieses berufsbegleitenden Fortbildungslehrgangs sollen auf der Grundlage vertiefter Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflicher Erfahrungen in der Lage sein, Aufgaben gehobener Funktionen in der allgemeinen Verwaltung/Kommunalverwaltung selbstständig und weitgehend eigenverantwortlich wahrzunehmen und haben den direkten Zugang zu einem Hochschulstudium in Hessen (Näheres s. unter Downloads unten).

Im Verhältnis zur Beamtenausbildung des gehobenen Dienstes wird sich bei der Konkretisierung dieses Anspruchs weniger an der Bearbeitung wissenschaftlich-theoretischer Problemfelder, sondern an der Funktion einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters bzw. Amtsleiterin/Amtsleiters einer mittleren oder kleinen Verwaltung orientiert.

Die erfolgreichen Absolventen führen die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirtin" bzw. "Verwaltungsfachwirt" und können dann (ohne nochmalige Hochschulzulassungs-
prüfung
) sofort ein Hochschulstudium beginnen. In bestimmten Fällen ist auch ein Universitätsstudium möglich.

Der Lehrgangstyp basiert auf §§ 53, 54 BBiG. Er hat sich zwischenzeitlich im Bildungsgefüge des öffentlichen Dienstes etabliert und erfreut sich großer Akzeptanz. Er ist regelmäßig Ausgangspunkt des beruflichen Aufstiegs mit anschließendem Hochschulstudium und hat sich unter Berücksichtigung des Leistungsprinzips als Auswahlkriterium durchgesetzt.

Zuständige Stelle und Hessischer Verwaltungsschulverband achten unter Berücksichtigung der Reformbestrebungen innerhalb des öffentlichen Dienstes in Hessen auf eine zeitnahe curriculare Anpassung der Bildungsinhalte, was sicherlich ein Baustein des Erfolges ist.

Der Lehrgang, der weiterhin als Präsenzveranstaltung mit 800 Unterrichtsstunden vorgesehen ist, sieht neue Schwerpunkte, Lernmethoden und die stärkere Eigenverantwortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor, die dem Anspruch einer hochwertigen Erwachsenenfortbildung gerecht werden müssen.

Auswahlkriterien für die Zulassung

Die Zuständige Stelle überprüft bei der Zulassung unverändert nur die formalen persönlichen Voraussetzungen der interessierten Personen - Eignungstests obliegen ggf. den Beschäftigungsbehörden.


Vorausgesetzt werden fundierte Kenntnisse aus einer Erstausbildung in einem Verwaltungsberuf des öffentlichen Dienstes sowie die Anwendung und Vertiefung der erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit in der Berufspraxis. Der Lehrgang baut also auf der Basisqualifikation auf. Durch die bislang gesammelten Erfahrungen und die beschriebenen Erwartungen an die Fortbildungsabsolventen wird - sofern nicht bereits praktiziert - den entsendenden Beschäftigungsbehörden daher dringend empfohlen, eigene Auswahlkriterien zu entwickeln und darüber hinaus den interessierten Beschäftigten zu verdeutlichen, in welchem besonderen Maße Eigeninitiative erforderlich ist.

Wegen der Bedeutung der Vorkenntnisse im doppischen Rechnungswesen bieten wir denjenigen Beratung und Hilfe an, die ihre Ausbildung zu einem früheren Zeitpunkt absolviert haben bzw. über keine Vorkenntnisse verfügen.

Neue Prüfungsordnung

Die Lehrgangsteilnahme schließt mit einer Fortbildungsprüfung ab. Neben der Anfertigung von fünf schriftlichen Aufsichtsarbeiten ist künftig von jedem Prüfungsabsolventen eine Hausarbeit (Projektarbeit) zu erstellen. Sie ist Grundlage der praktischen Prüfung.

Erfolgreiche Absolventen der Fortbildungsprüfung haben zukünftig die Möglichkeit, durch die unmittelbare Teilnahme an einem Ausbildereignungslehrgang im Umfang von weiteren 60 Stunden, zusätzlich die Ausbildereignungsprüfung abzulegen.

Inhalt

Lehrgangsstruktur

Wegen der von der Zuständigen Stelle vorgegebenen Prüfungstermine beginnt der Lehrgang am Verwaltungsseminar regelmäßig im Herbst bzw. im Frühjahr. Der Unterricht erfolgt berufsbegleitend an einem Wochentag vom 8:00 - 15:00 Uhr (8 Stunden). Dies bedeutet, dass der Lehrgang ca. 3 Jahre dauert. Es gilt die allgemeine Ferienregelung.

Lehrplan


Den Lehrplan sowie die Inhalte der einzelnen Themenfelder finden Sie unter Downloads

Der Lehrplan des Hessischen Verwaltungsschulverbandes umfasst 5 Themenfelder mit insgesamt 800 Unterrichtstunden.

Bei der Festlegung dieser Stundenzahl wurde berücksichtigt, dass die Absolventen im Rahmen ihrer Berufsausbildung bereits rd. 1.500 Stunden theoretischen Unterricht hatten und sich im Rahmen ihrer bisherigen Berufstätigkeit Berufserfahrung aneignen konnten.

Neben der Vermittlung von Fachkompetenzen steht die Aneignung von Methodenkenntnissen (Schlüsselqualifikation) im Vordergrund.

Themenfeld

Thema

Std.

1.

Politik und Wirtschaft in Europa
100 Std.

Politik
Wirtschaft

50
50

2.

Rechtsgrundlagen des Verwaltungshandelns
180 Std.

Verwaltungsrecht
Ordnungsrecht
Privatrecht

60
60
60

3.

Verwaltungsbetriebswirtschaft
200 Std.

Personalrecht
Organisationsmanagement
Personalmanagement

90
60
50

4.

Öffentliche Finanzen
150 Std.

Haushaltsrecht
Doppisches Rechnungswesen
Kosten- u. Leistungsrechnung

70
40
40

5.

Besonderes Verwaltungsrecht
140 Std.

Kommunalrecht
Soziale Sicherung

60
80

Methodenkompetenz
30 Std.

Moderation, Präsentation, Visualisierung
30



Zusätzliches Angebot eines verkürzten AdA-Lehrgangs

800

60


In jedem Themenbereich ist während des Lehrgangs eine 90-minütige Lehrgangsarbeit unter prüfungsgleichen Bedingungen zu fertigen. Am Ende des Lehrgangs wird eine Bescheinigung über die im Lehrgang gezeigten Leistungen ausgestellt.

Voraussetzungen

Gem. § 8 PO können auf Antrag von der Zuständigen Stelle (RP Gießen) zum Lehrgang bzw. Prüfung zugelassen werden:
  • Verwaltungsfachangestellte
  • Fachangestellte für Bürokommunikation
  • "Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement" (sofern die Ausbildung im Öffentlichen Dienst absolviert wurde und eine Dienstbegleitende Unterweisung nach dem veröffentlichten Lehr- und Stoffplan für Hessen absolviert wurde und die Wahlqualifikation "Verwaltung und Recht" oder "öffentliche Finanzwirtschaft" gewählt wurde)
  • Beamte des mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung
  • Angestellte, die einen gleichwertigen Abschluss nachweisen
Die Wartezeit nach Abschluss der beruflichen Grundausbildung beträgt1 Jahr. Die Teilzeitbeschäftigung mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit aber mehr als einer geringfügigen Beschäftigung wird anteilig angerechnet. Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist von der Dienststelle bei der zuständigen Stelle (RP Gießen) vor Beginn des Fortbildungslehrgangs mit dem dafür vorgesehenen Vordruck zu beantragen
Zuständige Stelle beim Regierungspräsidium Gießen:
Herr Granzer, Tel. 0641 303-2291
E-Mail: georg.granzer@rpgi.hessen.de

Frau Mazrouh, Tel. 0641 303-2293
E-Mail: astrid.mazrouh@rpgi.hessen.de

Die Berufsberatung beim RP Gießen erreichen Sie unter: Tel. 0641 303-2221

Rechtsgrundlagen

Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin - StAnz. Nr. 3/2023 Seite 125 ff.


Lehrplan des Hessischen Verwaltungsschulverbandes - StAnz. Nr. 3/2023 Seite 133 ff.

Prüfungen

Die Fortbildungsprüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil (6 Aufsichtsarbeiten) und aus einem praktischen Prüfungsteil (Projektarbeit und deren Präsentation).

Schriftlicher Prüfungsteil:

  • Politik und Wirtschaft in Europa
  • Rechtsgrundlagen des Verwaltungshandelns (Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht)
  • Privatrecht, Organisations- und Personalmanagement
  • Personalrecht
  • Öffentliche Finanzen
  • Kommunalrecht, Sozialrecht

Nähere Einzelheiten zur schriftlichen Prüfung s. § 13 PO.


In der praktischen Prüfung sollen die Absolventen nachweisen, dass sie eine Problemstellung oder einen Sachverhalt aus der Praxis selbständig erarbeiten (Projektarbeit) und die Ergebnisse darstellen können. Für die Ausarbeitung der Projektarbeit steht eine Frist von 30 Tagen zur Verfügung.


In der praktischen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss stellt der Prüfungsabsolvent die Inhalte und das Ergebnis der Projektarbeit vor und erläutert diese.


Die Zeitdauer soll zwischen 30 - 40 Minuten liegen.


Nähere Einzelheiten zur praktischen Prüfung siehe § 14 PO.


Hinweis:


Informationen zum Hochschulzugang für Absolventinnen und Absolventen der VFW-Lehrgangs erhalten Sie unter Downloads

Downloads

Standorte und Termine

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

WI-60-63-0000-0000

Seminartage

regelmäßíger Beginn im Frühjahr

Dauer

3 Jahre (800 Std.)

Termin

Wir richten das Seminar ein, sobald uns genügend Anmeldungen vorliegen!

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Wiesbaden
Kreuzberger Ring 66
65205 Wiesbaden

Gebühr

EUR 8.520,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 10.640,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .