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Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung Verwaltungsfachangestellte/r (VVA)

Nutzen

Gegenstand des Vorbereitungslehrgangs Verwaltungsangestellte, die über keine Verwaltungsausbildung verfügen, werden mit diesem Fortbildungslehrgang auf die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte" (VFA) vorbereitet. Sie müssen sich also im Rahmen des Lehrgangs mit den gleichen Inhalten des Ausbildungsberufs beschäftigen und legen nach Abschluss ihres Lehrgangs die gleiche Abschlussprüfung ab wie die Auszubildenden nach Abschluss ihrer 3-jährigen Ausbildung. Die Inhalte des Ausbildungsberufes sind:
1. Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
1.2 Berufsbildung
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
1.4 Umweltschutz
2. Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
3. Informations- und Kommunikationssysteme
4. Kommunikation und Kooperation
5. Verwaltungsbetriebswirtschaft
5.1 Betriebswirtschaftliche Organisation
5.2 Haushaltswesen
5.3 Rechnungswesen
5.4 Beschaffung
6. Personalwesen
7. Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren

Inhalt

Lehrplan des Hessischen Verwaltungsschulverbandes Für den Vorbereitungslehrgang (VVA) hat der Hessische Verwaltungsschulverband die Lernfelder des neuen Rahmenlehrplanes VfA Themenfeldern zugeordnet und für die zu unterrichtenden Themen handlungsorientierte Stoffpläne konzipiert (StAnz.)

Themenfeld

Lernfelder des Rahmenlehrplans

Thema

Std.

1 Verwaltungs-
betriebswirtschaft

3,4,7,8,12,13

Betriebwirtschaftslehre

Verwaltungsleistungen organisieren, erstellen u. anbieten

Finanzwesen Beschaffung

Finanzbuchhaltung

Kosten- und Leistungsrechung

40

40

40

20

50

2 Personalwesen

5,6

Personalwesen

50

3 Verwaltungsrecht und

Verwaltungsverfahren

9,10,11

Verwaltungsrecht

Sozialrecht

Ordnungsrecht

50

30

30

4 Wirtschafts- und Sozialkunde

2,3,4,14

Bürgerliches Recht

Staat, Politik u. Kommunalrecht

Wirtschaftslehre

30

50

40

Zur besonderen Verwendung

10

480

Fallbezogene Rechtsanwendung, bürgerorientiertes Verwaltungshandeln und EDV sind im Rahmen des handlungsorientierten Unterrichts in allen Themenfeldern integriert. Lehrgangsablauf Der Lehrgang beginnt regelmäßig nach den Sommerferien oder im Februar eines Jahres und wird an einem Arbeitstag in der Woche außerhalb der Ferien durchgeführt. Prüfungstermine sind nach 1 ½ Jahren der Mai/Juni bzw. November/Dezember.

Voraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 40 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der dazu ergangenen Richtlinie der zuständigen Stelle vom 4. Juni 1999 -StAnz. Seite 2138:
  • 6 Jahre praktische Tätigkeit in den Aufgaben des Ausbildungsberufs
    oder
  • 4 Jahre praktische Tätigkeit in den Aufgaben des Ausbildungsberufs und Teilnahme am Grundlehrgang (160 Stunden) des Hessischen Verwaltungsschulverbandes mit Prüfung
    oder
  • 3 Jahre praktische Tätigkeit in den Aufgaben des Ausbildungsberufs und abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung zuzuordnen ist.
  • Die Zulassung zur Prüfung ist von der Dienststelle bei der Zuständigen Stelle (RP Gießen) vor Beginn des Vorbereitungslehrgangs mit dem dafür vorgesehenen Vordruck zu beantragen ZuständigeStelle beim Regierungspräsidium Gießen:
    Herr Granzer, Tel. 0641 303-2291
    E-Mail: georg.granzer@pgi.hessen.de

    Frau Mazrouh, Tel. 0641 303-2293
    E-Mail: astrid.mazrouh@rpgi.hessen.de

    Berater fürBerufsbildung beim Hessischen Ministerium des Innern und fürSport (HMdIuS):
    für Südhessen: Herr Rainer Fliegel, Tel. 0611 353-1205
    für Nordhessen: Herr Bernd Mergard, Tel. 05602 9199726
    E-Mail: Bernd.Mergard@hmdis.hessen.de

    Rechtsgrundlagen

  • Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19.05.1999 (BGBL I, Seite 1029ff)
  • Prüfungsordnung vom 10. April 2000 (StAnz. Seite 1291 ff. - zuletzt geändert 03.08.2009 - StAnz. Seite 1758)
  • Übersicht über die wesentlichen Inhalte der Zwischen -und Abschlussprüfung (StAnz. Nr. 22 vom 25.05.2009), VFA Zuordung als PDF siehe Dokumente. Zu dieser Übersicht gibt es eine Musterklausur, die verdeutlicht, dass der Schwerpunkt des Lernfeldes 11 im Bereich Verwaltungsverfahren und nicht bei der Berechnung von Sozialleistungen liegt. Der Anteil des Sozialrechts soll bei maximal 40% liegen. Musterklausur als PDF siehe unten unter Downloads
  • Lehr- und Stoffpläne für die Dienstbegleitende Unterweisung (StAnz. 19/2006 S. 1059 ff.)
  • Rahmenlehrplan Bund: www.kmk.org - Berufsschule -Rahmenlehrpläne
  • Lehr- und Stoffpläne für das 3. Ausbildungsjahr Stand 10.02.2006 - finden Sie unten unter Downloads
  • Richtlinien über die Zulassung von Externen zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte/-r" vom 29.01.2007 (StAnz. 14/2007 S. 745)
  • Prüfungen

    Abschlussprüfung


    Schriftliche Prüfung:


    1. Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Min.)
    2. Personalwesen (120 Min.)
    3. Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Min.)
    4. Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Min.)

    Praktische Prüfung:


    Fallbezogene Rechtsanwendung in der Fachrichtung der Ausbildungsbehörde(Bearbeitungszeit und Prüfungsgespräch 45 Minuten)
    Die Abschlussprüfung findet im Verwaltungsseminar statt.
    Die Übersicht über die Zuordnung der wesentlichen Ausbildungsinhalte bei der Zwischenprüfung und Abschlussprüfung entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung im StAnz. 2006 S. 2987 ff..
    Die Ausbildungsberater des Landes Hessen und Ihr Verwaltungsseminar stehen Ihnen bei Rückfragen gern zur Verfügung.

    Downloads

    Standorte und Termine

    Ansprechpartner/-innen

    Seminarnummer

    KS-80-83-0000-0000

    Seminartage

    Lehrgangsbeginn: Dez. 2025!

    Dauer

    ca. 2 Jahre (560 Std.)

    Termin

    Wir richten das Seminar ein, sobald uns genügend Anmeldungen vorliegen!

    Veranstaltungsort

    Hessischer Verwaltungsschulverband
    Verwaltungsseminar Kassel
    Kurfürstenstraße 7
    34117 Kassel

    Gebühr

    EUR 5.964,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
    EUR 7.448,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

    * Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
    Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .