Nutzen
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, vielseitig verwendungsfähige Beamtinnen und Beamte heranzubilden, die sich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen und die nach ihrer Persönlichkeit sowie nach ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Aufgaben des mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung geeignet sind.
Nach bestandener Laufbahnprüfung wird die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirt/ Verwaltungswirtin" verliehen.
Mit dem Abschluss der Reform des mittleren Dienstes wird eine den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen gerecht werdende Ausbildung im Beamtenverhältnis ermöglicht.
Deutliche Akzente im Bereich der Betriebswirtschaftslehre, dem Rechnungswesen, der Sozial- und Methodenkompetenz eröffnen einen für die Absolventen und Dienstherren attraktiven Ausbildungslehrgang.
Gegenstand der Ausbildung
Während der Ausbildung soll die Anwärterin oder der Anwärter in folgenden Bereichen ausgebildet werden:
Ausbildungsabschnitt
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Monate
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1 Allgemeine Verwaltung
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3
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2 Personalwesen
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4
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3 Finanzwesen
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4
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4 Ordnungs-/Eingriffsverwaltung
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4
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5 Leistungsverwaltung (Sozialverwaltung)
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4
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6 Zur freien Verfügung/Projekte
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5
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Gesamt
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24
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Mindestens eine Ausbildungsstelle soll in einem publikumsintensiven Bereich sein. Die Zuweisungsdauer soll angemessen am Ausbildungserfolg, den Ausbildungsmöglichkeiten und den Schwerpunktaufgaben der Ausbildungsbehörde zeitlich ausgewogen erfolgen.
Der Bereich "Zur freien Verfügung" kann insbesondere zur Vertiefung der Ausbildung in einem Ausbildungsbereich, zur Ausbildung in besonderen Aufgaben der Ausbildungsbehörde oder zur Teilnahme an einem möglichst fachübergreifenden Vorhaben verwendet werden.
Die Ausbildungsbehörde legt zu Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsverlauf fest, der die Ausbildungsbereiche der Ausbildungsbehörde oder anderer Behörden benennt, zu denen die Anwärterin oder der Anwärter zugewiesen werden kann.
Die Anwärterin/der Anwärter soll im Ausbildungsabschnitt "Allgemeine Verwaltung" über Ziele und Ablauf der Ausbildung und seine Rechtstellung informiert werden sowie Aufgaben, Organisation und Geschäftsablauf der Ausbildungsbehörde kennenlernen.
Inhalt
Lehrgangsstruktur
Der Ausbildungslehrgang als Bestandteil des zweijährigen Vorbereitungsdienstes am Verwaltungsseminar beginnt regelmäßig nach den Sommerferien und umfasst 960 Stunden. Der Unterricht erfolgt im Rahmen der dualen Ausbildung an überwiegend 2 Arbeitstagen/Woche von 8:00 bis 15:00 Uhr. Es gilt die allgemeine Ferienregelung.
Der Unterricht erfolgt in 4 Themenfeldern:
(Lehr- und Stoffplan als PDF siehe Downloads)
Themenfeld 1 - Individuum, Gesellschaft, Staat (180 Std.)
Staatsrecht (Politik, Bürger und Staat) (90 Std.)
Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (30 Std.)
Kommunalrecht (60 Std.)
Themenfeld 2 - Sozial- und Methodenkompetenz (172 Std.)
Moderner IKT-Einsatz in der Verwaltung (72 Std.)
Sprache und Verwaltung (40 Std.)
Lern- und Arbeitstechniken (30 Std.)
Bürger und Verwaltung (30 Std.)
Themenfeld 3 - Rechtsanwendung (270 Std.)
Verwaltungsrecht (80 Std.)
Ordnungsrecht (70 Std.)
Privatrecht (50 Std.)
Sozialrecht (70 Std.)
Themenfeld 4 - Verwaltungsbetriebslehre, Haushalts- und Rechnungswesen (290 Std.)
Personalwesen (90 Std.)
BWL/Organisation/Materialwirtschaft (50 Std.)
Doppisches Rechnungswesen (40 Std.)
Kosten- und Leistungsrechnung (40 Std.)
Haushaltsrecht (70 Std.)
Projekt 30 Std.
z. b. V. 18 Std.
In jedem Fachgebiet ist während des Lehrgangs mindestens eine 90-minütige Lehrgangsarbeit unter prüfungsgleichen Bedingungen zu fertigen. Am Ende des Lehrgangs wird eine Bescheinigung über die im Lehrgang gezeigten Leistungen ausgestellt.
In der Projektarbeit sollen die Lehrgangsteilnehmer/innen beweisen, dass sie in der Lage sind, ein aktuelles Thema aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung fächerübergreifend im Team zu bearbeiten und dabei gleichzeitig für die Laufbahnprüfung schriftliche Darstellungsformen, Vortrags- und Präsentationstechniken einüben. Die Projektarbeit wird benotet. Der für die Projektarbeit erzielte Punktwert fließt als Bewertungsbestandteil in die Erfahrungsnote des oder der Themenfelder ein, aus dem die Arbeit gewählt wird.