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Festsetzung von Zinsen nach den §§ 233 bis 239 Abgabenordnung in Bezug auf die Real- und Aufwandsteuern

Nutzen

Die teilnehmenden Personen erhalten einschlägige Kenntnisse über die Zinsvorschriften der Abgabenordnung und werden dadurch in die Lage versetzt, die Verzinsungen der kommunalen Steuern unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Unterrichtsinhalte tragen auch dazu bei, eventuelle Einnahmeausfälle zu vermeiden.

Inhalt

  • Begriffsbestimmung, Grundsätzliches zur Zinserhebung
  • Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen und Gewerbesteuererstattungen (§ 233a AO)
  • Stundungszinsen (§ 234 AO)
  • Verzinsung von hinterzogenen Steuern (§ 235 AO)
  • Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge (§ 236 AO)
  • Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (§ 237 AO)
  • Zinshöhen, Zinsberechnung, Festsetzungsverjährung (§§ 238, 239 AO)

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Festsetzung von Zinsen bei Real- und Aufwandsteuern neu betraut sind oder neu betraut werden sollen, sowie andere interessierte Personen

Hinweis

Bitte bringen Sie zum Seminar die Abgabenordnung (AO), den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) und einen Taschenrechner mit.

Standorte und Termine

27
Mai 2025
Darmstadt

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

DA-30-10-0670-2501

Seminartage

27. Mai 2025, von 9:00 bis 16:00 Uhr

Dauer

8 UE

Termin

27. Mai 2025

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Darmstadt
Birkenweg 14/14a
64295 Darmstadt

Gebühr

EUR 15.800,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 190,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .